1. Beurkundungs- und Beglaubigungstätigkeiten
Beurkundungs- und Beglaubigungstermine werden wie üblich abgehalten. Neue Beurkundungs-, Beglaubigungs- und Besprechungstermine können problemlos vereinbart werden (Besonderheiten zu Besprechungsterminen siehe nachfolgend 3.). Bitte rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail (Kontaktdaten siehe unten).
2. Öffnungszeiten
Die Notarstelle ist zu den bisherigen Zeiten geöffnet. Diese sind:
montags bis donnerstags: | 08:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr; |
freitags: |
08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr. |
3. (Vor-)Besprechungstermine
Um in dieser Sondersituation persönliche Kontakte weitestmöglich, aber gleichwohl berufsrechtskonform zu reduzieren, biete ich an, Vorbesprechungstermine (z. B. für Kaufverträge über Grundbesitz, Testamente, Eheverträge, Vorsorgevollmachten etc.) nicht in Ihrer persönlichen Gegenwart in meiner Notarstelle durchzuführen, sondern entweder telefonisch im Wege einer Telefonkonferenz oder via „Skype“ oder „Microsoft Teams“. Über meine Telefonanlage kann ich zwei weitere Telefonanschlüsse einbinden, so dass eine Telefonkonferenz mit zwei Vertragsparteien durchgeführt werden kann. Sollten mehr als drei Beteiligte daran teilnehmen müssen, kann eine erweiterte Telefonkonferenz über einen entsprechenden gewerblichen Anbieter eingerichtet werden.
4. Besondere Maßnahmen im Hinblick auf das Corona-Virus
a)
Mit Blick auf das Corona-Virus haben wir zu Ihrem und unserem Schutz besondere Vorkehrungen getroffen. Es muss unser aller Ziel sein, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und dieses damit medizinisch beherrschbar zu machen. Die behördlichen Vorgaben und Empfehlungen, kurz A(Abstand)-H(Hygiene)-A(Alltagsmaske)-L(Lüften)-Regeln, werden in meiner Notarstelle selbstverständlich eingehalten. Dies bedeutet im Einzelnen:
b)
Bitte leisten Sie den Hinweisen meiner Mitarbeiterinnen Folge. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Urkundsbeteiligte, bei denen ein COVID-19-Verdacht, aus welchen der bekannten Gründe auch immer, nicht ausgeschlossen werden kann, darf ich bitten, sich vorab mit mir persönlich in Verbindung zu setzen, um die weitere Vorgehensweise zu klären.
Die Terminierungspraxis erfolgt derzeit großzügiger als sonst, um teilweise Termin-Überschneidungen bzw. Wartezeiten nachfolgender Urkundsbeteiligter bestmöglich zu vermeiden. Auch deshalb darf ich bitten, meine Notarstelle nur nach vorheriger Terminvereinbarung und damit nicht unangemeldet aufzusuchen. Ebenso ersuche ich die Urkundsbeteiligten darum, zu den Beurkundungsterminen keine unbeteiligten Dritten (z. B. Verwandte, befreundete Berater, sonstige Begleitpersonen, etc.) mitzubringen.
5. Der Gang zum Notar
Die Bundesnotarkammer weist darauf hin, dass Notarinnen und Notare als öffentliche Amtsträger wichtige Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege ausüben. Sie haben daher eine systemrelevante Bedeutung für die Funktionsfähigkeit bestimmter zentraler Bereiche des Rechts- und Wirtschaftslebens. Vor diesem Hintergrund besteht eine grundsätzliche Pflicht zur Offenhaltung der Notar-Geschäftsstelle, insbesondere um den Urkundsgewähranspruch der rechtssuchenden Bevölkerung auch in der aktuellen Situation unverändert sicherstellen zu können. Vor diesem Hintergrund ist nach derzeitigem Stand das Aufsuchen einer Notarstelle zur Inanspruchnahme notarieller Dienstleistungen für Sie weiterhin wie gewohnt möglich, zulässig und erforderlich.
Haben Sie Fragen? Jederzeit und gerne! Rufen Sie mein Team und/oder mich an, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Dr. Peter Ellefret
Rechtsanwalt und Notar
Gutenbergstraße 8
65830 Kriftel
p.ellefret@rhein-main-law.de
Sekretariat (allg.): | Tel. 06192-49090 |
Frau Stühler: |
Tel. 06192-490921, E-Mail: notar@rhein-main-law.de |
Frau Müller-Belcu: | Tel. 06192-490930, E-Mail: notar@rhein-main-law.de |
Frau Gutsche: | Tel. 06192-490913, E-Mail: notar@rhein-main-law.de |
Frau Gezer: | Tel. 06192-490917, E-Mail: notar@rhein-main-law.de |